Straßenhandel mit Blumen, Kerzen, Kränzen und Ähnlichem
Sie möchten Blumen, Grablichter, Kerzen und Kränze auf öffentlichem Straßenland zum Verkauf anbieten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zum Zeitraum des beabsichtigten Verkaufs
- Angaben zum beabsichtigten Standort
- Angaben zur Größe der Verkaufsfläche
(Länge und Breite)
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
70 Euro, sofern kein Ortstermin erforderlich ist.
130 Euro, sofern ein Ortstermin erforderlich ist.
Sofern eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Führen einer Reisegewerbekarte erforderlich ist (§ 55 Gewerbeordnung) werden hierfür zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro erhoben.
Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 1.3 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für die Verkaufsfläche pro Quadratmeter und Tag 7,60 Euro Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), des Ladenschlussgesetzes sowie der städtischen Sondernutzungssatzung. Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung des Verkaufsstandes eine Mindestgehwegfläche, je nach Örtlichkeit von 1,50 Metern zur Verfügung stehen.
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