Straßenhandel mit Blumen, Kerzen, Kränzen und Ähnlichem

Sie möchten Blumen, Grablichter, Kerzen und Kränze auf öffentlichem Straßenland zum Verkauf anbieten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zum Zeitraum des beabsichtigten Verkaufs
  • Angaben zum beabsichtigten Standort
  • Angaben zur Größe der Verkaufsfläche
    (Länge und Breite)

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

70 Euro, sofern kein Ortstermin erforderlich ist.

130 Euro, sofern ein Ortstermin erforderlich ist.

Sofern eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Führen einer Reisegewerbekarte erforderlich ist (§ 55 Gewerbeordnung) werden hierfür zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro erhoben.

Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 1.3 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für die Verkaufsfläche pro Quadratmeter und Tag 7,60 Euro Sondernutzungsgebühren erhoben.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), des Ladenschlussgesetzes sowie der städtischen Sondernutzungssatzung. Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung des Verkaufsstandes eine Mindestgehwegfläche, je nach Örtlichkeit von 1,50 Metern zur Verfügung stehen.



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