Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter

Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
  • Angaben zum Ablauf der Veranstaltung
  • Angabe von beabsichtigen Aufbauten
    (zum Beispiel Imbiss- und Getränkestände)
  • Verkehrszeichenplan
    falls Straßen gesperrt werden müssen

Zusatzinformationen:

Während der Dauer der Veranstaltung hat die Veranstalterin, der Veranstalter dafür zu sorgen, dass für Polizei- und Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit von mindestens vier Metern verbleibt.

Vorsprache

Persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

Gebühren

75 Euro bis 300 Euro Verwaltungsgebühren, je nach Art der Veranstaltung.

Sollten Imbiss- und Getränkestände aufgebaut werden, so werden darüber hinaus pro Stand 35 Euro Verwaltungsgebühren zusätzlich berechnet.

Weiterhin werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.



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