Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter
Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
- Angaben zum Ablauf der Veranstaltung
- Angabe von beabsichtigen Aufbauten
(zum Beispiel Imbiss- und Getränkestände) - Verkehrszeichenplan
falls Straßen gesperrt werden müssen
Zusatzinformationen:
Während der Dauer der Veranstaltung hat die Veranstalterin, der Veranstalter dafür zu sorgen, dass für Polizei- und Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit von mindestens vier Metern verbleibt.
Vorsprache
Persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Gebühren
75 Euro bis 300 Euro Verwaltungsgebühren, je nach Art der Veranstaltung.
Sollten Imbiss- und Getränkestände aufgebaut werden, so werden darüber hinaus pro Stand 35 Euro Verwaltungsgebühren zusätzlich berechnet.
Weiterhin werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.
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