Radsportveranstaltungen (Volksradfahren)
Sie möchten eine radsportliche Veranstaltung wie Radtouristik- und / oder Volksradfahren auf öffentlichem Straßenland durchführen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zum Startort
- Angaben zur Streckenführung
- Angaben zum Zielort
Zusatzinformationen:
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Veranstalterin, einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung muss besonders Rücksicht genommen werden. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. Nach den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagrechtes dürfen an Sonn- und Feiertagen Veranstaltungen, die zur Störung von Gottesdiensten führen können, erst ab 11 Uhr beginnen.
Versicherungspflicht
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflicht-versicherung mit folgenden Mindestversicherungssumme abschließen:
- 250.000 Euro für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 Euro)
- 50.000 Euro für Sachschäden
- 5.000 Euro für Vermögensschäden
Sanitätsdienst
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie außerdem, je nach Größe der Veranstaltung, einen Sanitäts- oder Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern
- 0221 / 9748-4110,
- 0221 / 9748-4111 oder
- 0221 / 9748-4113
bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- / Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 60 bis 300 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 29 Absatz 2 Strassenverkehrsordnung (StVO)
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