Jahrmärkte, Volksfeste, Spezialmärkte

Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt oder ein Volksfest veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    aus dem Ort, Zeit und Art des Marktes hervorgeht. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
  • Verzeichnis über die Austellerinnen und Aussteller
    notfalls eine vorläufige Zusammenstellung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    des Wohnortes.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
    des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Hilfreiche Links".
  • Auszug aus der Schuldnerkartei
    des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts. Für Köln ist das das Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon: 0221 / 477-0. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Ihres Wohnortes.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart -0-) beantragen Sie bitte in der Meldehalle Ihres Wohnortes, für Köln in Ihrem Bürgeramt.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug beantragen natürliche Personen in der Meldehalle Ihres Wohnortes. In Köln machen Sie dies bitte in Ihrem Bürgeramt. Für juristische Personen ist der Antrag zu stellen in der Gewerbemeldestelle des Bezirksordnungsamtes, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt.
  • Personalausweis
  • bei juristischen Personen
    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.

Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.

Hilfreiche Links

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kassen und Steueramtes 

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 100 bis 2.300 Euro.

Die Gebühr können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte entrichten.



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