Fällung / Rückschnitt städtischer Bäume

Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0 (Call Center)
Telefax:
0221 / 221-23867
E-Mail:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen



Benötigt werden

  • Antragsbegründung
  • 1 Lageplan
    im Maßstab 1:250 oder eine aussagekräftige Skizze.
  • Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
  • Angabe der Baumart
  • Kronendurchmesser
  • Fotos der zu fällenden Bäume

Vorsprache

Keine persönliche Vorsprache erforderlich.

Gebühren

Für die Fällgenehmigung fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage.



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