Erwerb / Umgang mit Sprengstoffen

Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben und benötigen dafür eine Erlaubnis. Hier finden Sie auch Informationen über eine Verlängerung der Erlaubnis (die dafür notwendigen Punkte sind besonders ausgewiesen).

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formgebundener schriftlicher Antrag
    Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird der Antrag auch zugeschickt.
  • Angaben zur Person
  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang
    Hinweis: Zur Verlängerung der Erlaubnis müssen Sie lediglich Ihren ablaufenden Erlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz vorlegen!

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis, die Sie beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen und Grünflächennutzung beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (zum Beispiel für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz, Schanzenstraße 38, 51063 Köln (Telefon: 0221 / 96277-0).

Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Zuverlässigkeit
    Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem Sportschützen oder einer Sportschützin eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er oder sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.
  • Fachkunde
    Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen.
    Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang (siehe auch: Link unter 'Ähnliche Produkte').
  • Körperliche Eignung
    Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben (kein ärztliches Attest).
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • EU - Staatsangehörigkeit

Befristung und Geltungsbereich
Die Erlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt beziehungsweise jeweils verlängert. Inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen sind möglich.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Ersterteilung kostet 150 Euro, eine Verlängerung kostet 100 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)



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