Drehgenehmigungen für Grünanlagen

Nicht jede Grünfläche kann für Film- und Fotoarbeiten genutzt werden, da sich weite Teile städtischer Grünanlagen und Waldflächen in Gebieten befinden, die nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz stehen. Sie dienen in erster Linie der Naherholung der Bevölkerung.

Für Film- und Fotoarbeiten in Parks, Grünanlagen und auf Waldflächen müssen Sie daher vorab eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung wird in Abstimmung mit einigen anderen städtischen Ämtern und den zuständigen Polizeidienststellen erteilt. Stellen Sie Ihren Antrag daher bitte mindestens sechs Arbeitstage vor dem von Ihnen geplanten Termin, damit Sie diesen auch realisieren können.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0 (Call Center)
Telefax:
0221 / 221-23867
E-Mail:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen



Benötigt werden

  • Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer
  • Art, Inhalte und Ablauf der Film- beziehungsweise Fotoarbeiten
  • Datum der Arbeiten und zeitlicher Rahmen
  • Ort der Film- oder Fotoarbeiten (Lageplan, Skizze)
  • Dauer der Film- oder Fotoarbeiten (Uhrzeiten)
  • notwendige Aufbauten für die Film- oder Fotoarbeiten
  • eingesetzte Fahrzeuge und Kennzeichen

Weiteres Verfahren mit dem Antrag

Bitte senden Sie diesen Antrag an die folgende Faxnummer: 0221 / 221-24411, die zuständige Ansprechpartnerin, den zuständigen Ansprechpartner, erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 0221 / 221-34420.

Weitere Informationen

Unter Umständen ist es erforderlich, weitere ordnungsbehördliche Erlaubnisse (zum Beispiel Straßenabsperrungen) einzuholen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung.

Amt für öffentliche Ordnung 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es wird ein Nutzungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich nach der Art und dem Umfang der Arbeiten richtet. Informationen hierzu erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: 0221 / 221-34420.

In einigen Fällen ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich.

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