Bescheinigung für Fachkundelehrgang - explosionsgefährliche Stoffe

Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV).

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formgebundener schriftlicher Antrag mit den Angaben zur Person
    Der Vordruck des Antrages auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 SprengV erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung. Auf telefonische Anforderung wird er Ihnen auch zugeschickt.

Voaussetzungen werden geprüft

Folgende Kriterien müssen Sie erfüllen:

  • Zuverlässigkeit
    Für Sie wird durch das Amt für öffentliche Ordnung ein Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Körperliche Eignung
    Hier wird lediglich vorausgesetzt, dass bei Ihnen eine allgemeine Beweglichkeit gegeben ist.
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
    Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Zu Einzelheiten fragen Sie bitte telefonisch oder bei Ihrer Vorsprache nach.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung sofort ausgestellt. Die Bescheinigung bleibt ein Jahr gültig.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 0221 / 221-26322 oder
Fax-Nummer: 0221 / 221-28481

Gebühren

50 Euro

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 34 Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)



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