Vorläufige Gaststättenerlaubnis / Stellvertretungserlaubnis
Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortfahren? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig - oder auch nachträglich - können Sie für Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der Vorgängerin oder des Vorgängers darf nicht erloschen sein.
Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27761
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Benötigt werden
- Unterlagen des Objektes
Grundrisszeichnung aller Betriebsräume und einen Lageplan in zweifacher Ausfertigung - Pacht-/Mietvertrag
in Kopie, die Bruttopacht muss erkennbar sein. - bei Eigentum Grundbuchauszug
- Personalausweis
oder Nationalpass mit Meldebescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum). - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: bei Ihrem Bürgeramt). - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug (Belegart -9-) können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen.
Downloadservice
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
25 bis 250 Euro
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
Gleichzeitig wird mit der Gebühr für die vorläufige Erlaubnis auch die Gebühr für die endgültige Gaststättenerlaubnis fällig.
Sie können die Gebühr überweisen oder bei einem Geldinstitut bar einzahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 11 Gaststättengesetz (GastG)
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