Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes (Info)

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes erteilt das Finanzamt Ihres Wohnortes.

Kontakt und Erreichbarkeit

Vollstreckung


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21564
Telefax:
0221 / 221-21540
E-Mail:
Vollstreckung



Benötigt werden

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    Fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht,
    wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.

Informationen rund um die Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis das Recht, das Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Antragstellung:

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder hier im Internet online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

Bitte beachten Sie die Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer von SPAM-Filtern.

Online-Bestellung

Hier können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online bestellen 

Vorsprache

Sie können auswählen, ob wir Ihnen die Bescheinigung zustellen sollen oder ob Sie diese persönlich abholen.

Wenn Sie die Bescheinigung persönlich abholen, bringen Sie bitte einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit. Mit der Abholung können Sie auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.


Telefonische Auskunft erhalten Sie unter den Nummern 0221 / 221-21021 oder 221-21564

Gebühren

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 15 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

Sie können die Gebühr bei Antragstellung im Kassen- und Steueramt bar oder mit EC-Cash bezahlen.

Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab zu überweisen.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse, Kontonummer 9302951 bei der Sparkasse KölnBonn, Bankleitzahl 37050198. Erfoderlich ist die Angabe des Kassenzeichens 9709.000.2132.4 sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.



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