Tische und Stühle - Außengastronomie

Wenn Sie im Rahmen Ihres Gastronomiebetriebes Tische und Stühle auf öffentlichem Straßenland aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Außerdem brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Informieren Sie sich weiter unten unter "Weitere Bedingungen".

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-27761
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten



Benötigt werden

  • Gültige erweiterte Gaststättenerlaubnis
  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zum Zeitraum der Genehmigung
  • Angaben zum Standort
  • Angaben zu den Maßen der benötigten Fläche
    Fügen Sie bitte einen Grundriss bei.

Weitere Bedingungen

Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung der Tische und Stühle eine

Mindestgehwegfläche von 1,5 Meter

zur Verfügung stehen.

Zum Betrieb einer Außengastronomie benötigen Sie in jedem Fall eine entsprechende Gaststättenerlaubnis, eventuell auch noch eine baurechtliche Genehmigung. Informieren Sie sich dazu unter Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland.

Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland. 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, aber aufgrund der Vielzahl an möglichen Fragen empfehlenswert.

Gebühren

400 Euro Verwaltungsgebühren ohne Ortstermin,

500 Euro Verwaltungsgebühren mit Ortstermin.

Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 5 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für Tische und Stühle, die zu gewerblichen Zwecke aufgestellt werden, Sondernutzungsgebühren erhoben.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.



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