Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten

Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
siehe Service-Fax
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wieviele Geräte aufgestellt werden sollen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    des Wohnortes.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
    des Wohnortes. Zuständiges Steueramt für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Wenn Sie in Köln wohnen, können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis der Belegart "0" (Null) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes, für Köln: bei Ihrem Bürgeramt.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern.
  • bei juristischen Personen
    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung

Anzahl der Spielgeräte

Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).

Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie außerdem eine Spielhallenerlaubnis.

Neben der persönlichen Aufstellerlaubnis benötigen Sie eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort an dem Sie die Spielgeräte aufstellen wollen. So dürfen Sie beispielsweise in Schankwirtschaften oder Speisewirtschaften bei einer ständigen Aufsicht zwei Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen. Nur mit einer zusätzlichen technischen Sicherung dürfen Sie bis zu drei Geräte aufstellen. Auf Volksfesten, Jahrmärkten oder in Trinkhallen sind Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten dagegen nicht erlaubt. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, insgesamt höchstens zwölf Geräte.

Informationen zur Kölner Spielautomatensteuer entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung über Kölner Spielautomatensteuer vom 8. Dezember 2009. 

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 100 und 1800 Euro.

Sie können die Gebühren überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.

Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.



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