Blumenkübel
Sie möchten zur Verschönerung des Stadtbildes Blumenkübel auf öffentlichen Gehwegflächen aufstellen. Hierfür benötigen Sie eine kostenlose Ausnahmegenehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zum Standort mit Skizze
- Angaben zur Anzahl der Blumenkübel
- Angaben zur Größe der Blumenkübel
mit Länge, Breite und Höhe
Zusatzinformationen:
Es wird geprüft, ob die Blumenkübel standsicher sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung der Blumenkübel eine Mindestgehwegbreite zur Verfügung stehen. Je nach Örtlichkeit liegt diese zwischen 1,50 Meter und 2,50 Meter.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung erreichen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten unter folgenden Rufnummern:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Gebühren werden nicht erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.
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