Blumenkübel

Sie möchten zur Verschönerung des Stadtbildes Blumenkübel auf öffentlichen Gehwegflächen aufstellen. Hierfür benötigen Sie eine kostenlose Ausnahmegenehmigung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zum Standort mit Skizze
  • Angaben zur Anzahl der Blumenkübel
  • Angaben zur Größe der Blumenkübel
    mit Länge, Breite und Höhe

Zusatzinformationen:

Es wird geprüft, ob die Blumenkübel standsicher sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung der Blumenkübel eine Mindestgehwegbreite zur Verfügung stehen. Je nach Örtlichkeit liegt diese zwischen 1,50 Meter und 2,50 Meter.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung erreichen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten unter folgenden Rufnummern:

Ansprechpartner Straßen- und Grünflächennutzungen 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.



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