Außengastronomie auf Privatgrundstück
Als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte möchten Sie auf einem Privatgrundstück eine Außengastronomie einrichten. Dazu muss Ihre Gaststättenerlaubnis erweitert werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27761
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Benötigt werden
- Gültige Gaststättenerlaubnis
- Erweiterte Baugenehmigung
beziehungsweise Nutzungserlaubnis des Bauaufsichtsamtes und die anschließende - baurechtliche Schlussabnahme
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren werden im Einzelfall berechnet und sind abhängig von der Größe der Fläche, die Sie mit der Außengastronomie belegen wollen. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 100 und 3.500 Euro.
Die Zahlung der Gebühren ist durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 2 Gaststättengesetz (GastG)
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