Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-27761
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten



Benötigt werden

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • Formloser schriftlicher Antrag
    mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.
  • eventuell eine schriftliche Vollmacht,
    wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen.

Erlaubnisformen

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:

  1. Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  2. eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres, als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember oder als Dreijahreserlaubnis ausgestellt werden
  3. eine baurechtliche Genehmigung dann, wenn
    mehr als 50 Gastplätze eingerichtet werden sollen
    oder
    die Zahl der Außengastplätze 50 Prozent der Innengastplätze übersteigt.

Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist erforderlich.
Stellen Sie wiederholt einen Antrag? Dann können Sie sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.

Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, der Größe der Fläche und der Lage des Betriebes. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 100 und 3.500 Euro.

Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis unterteilt sich in eine einmalige Verwaltungsgebühr und eine monatliche Sondernutzungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr kostet ohne Ortstermin 400 Euro und 500 Euro mit Ortstermin. Die monatliche Sondernutzungsgebühr beträgt von 2,20 bis 6,30 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Lage der Außengastronomie.

Die Gebühr können Sie überweisen oder bei einem Geldinstitut bar einzahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 2 Gaststättengesetz (GastG), § 18 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.



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