Abmeldung Gaststättengewerbe
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe aufgeben, so müssen Sie dies anzeigen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27761
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Benötigt werden
- Personalausweis
- Gewerbeanzeige
wenn vorhanden - Original Konzessionsurkunde
Die Urkunde müssen Sie zurückgeben.
Vorsprache
Eine Vorsprache zur Abmeldung Ihrer Gaststätte ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss bei der Abmeldung auch der bisherige Erlaubnisbescheid im Original zurück gegeben werden. Bitte denken Sie daran, wenn Sie Ihren Gaststättenbetrieb schriftlich abmelden.
Gebühren
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
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