Muss ich für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung beantragen?
Ja, die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderung - ist baugenehmigungspflichtig.
Weitere Einzelheiten
Ausführliche Informationen zu Nutzungsänderungen erhalten Sie in unserer
Link zum Produkt:
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.