Muss ich für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung beantragen?

Ja, die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderung - ist baugenehmigungspflichtig.

Weitere Einzelheiten

Ausführliche Informationen zu Nutzungsänderungen erhalten Sie in unserer

Bürgerberatung Bauaufsicht 

Link zum Produkt:

Servicebereich - Bauen - Nutzungsänderung 


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