Mein Nachbar baut – Wo erhalte ich nähere Auskünfte?
Bitte wenden Sie sich an die Bürgerberatung der Bauaufsicht. Hier erfahren Sie, ob ein Bauantrag oder eine Baugenehmigung vorliegt, wer die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter ist und wo Sie Akteneinsicht bekommen können. Sie haben auch die Möglichkeit eine schriftliche Anfrage beim Bauaufsichtsamt einzureichen.
Weitere Einzelheiten
Grundsätzlich dürfen nur die Nachbareigentümerinnen und Nachbareigentümer der unmittelbar angrenzenden Grundstücke, sowie die Bauherrin oder der Bauherr selbst Akteneinsicht nehmen.
Falls Sie als Nachbareigentümerin oder Nachbareigentümer Akteneinsicht zum laufenden Verfahren nehmen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Wir informieren Sie gerne darüber, wie Sie eine Akteneinsicht bekommen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Für die Bezirke Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal und Ehrenfeld rufen Sie bitte die Nummer 0221 / 221-22640 an.
Für Chorweiler, Kalk, Mülheim, Nippes und Porz bitte die Nummer 0221 / 221-26758.
Alternativ bieten wir Ihnen auch die Kontaktaufnahme über unsere
E-Mailadresse
an. Bitte geben Sie als Betreff Nachbareigentümerin beziehungsweise Nachbareigentümer an. Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:
Betroffenes Grundstück (Straße/Hausnummer)
Ihr Grundstück (Straße/Hausnummer)
Geben Sie uns vor allen Dingen eine Telefonnummer bekannt unter der wir Sie tagsüber erreichen können. Sobald uns die notwendigen Informationen vorliegen, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.
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