Einsichtnahme in Archivakten
Informationen zur Einsichtnahme in archivierte Bauakten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Wer kann die archivierten Bauakten einsehen?
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren. Außerdem sollten Sie den aktuellen Grundbuchauszug Ihres Grundstückes vorlegen.
Sie können die Akteneinsicht auch durch eine Bevollmächtigte beziehungsweise einen Bevollmächtigten durchführen lassen. Dieser muss mit Personalausweis und einer schriftlichen Bevollmächtigung seine Berechtigung nachweisen.
Grundbuchauszug anfordern
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Köln, Abteilung II Grundbuchsachen und Schiffsregistersachen, Reichenspergerplatz, 50670 Köln. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Bestellung der Archivakten
Damit die Akten für Sie vorliegen, müssen Sie diese vorbestellen. Wir fordern sie dann aus dem Zentralen Aktendepot für Sie an.
Die gewünschten Akten können Sie telefonisch unter den folgenden Rufnummern bestellen:
0221 / 221-22657 oder 0221 / 221-32657.
Eine Bestellung ist auch per Fax an 0221 / 221-24063 oder mit einer E-Mail möglich.
Bitte rufen Sie möglichst außerhalb der unten stehenden Öffnungszeiten an.
Das Zentrale Aktendepot verwaltet die verschiedensten Akten der Stadt Köln. Eine Vorauswahl aus allen zu einem Grundstück vorhandenen Ordnern ist leider nicht möglich, wie zum Beispiel nur den Ordner heraus zu suchen, der eine bestimmte Baugenehmigung enthält. Es werden stets alle Ordner zu einem Grundstück geliefert, die im Zentralarchiv vorhanden sind. Daran orientieren sich auch die Gebühren für die Akteneinsicht.
Wir sind bemüht, die Akten kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Wartezeiten von bis zu vier Wochen sind jedoch nicht auszuschließen. Bitte erkundigen Sie sich eine Woche nach Ihrer Bestellung telefonisch oder per E-Mail, ob Ihre Akte zur Einsicht bereit liegt. Bitte rufen Sie möglichst außerhalb der unten stehenden Öffnungszeiten an.
Öffnungszeiten
Wann können Sie die Akten einsehen?
Die Akten können Sie während folgender Öffnungszeiten einsehen:
montags, dienstags und donnerstags,
zwischen 8:30 Uhr und 12 Uhr
im Bauaufsichtsamt,
Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus),
50679 Köln,
Zimmer 06 B 43.
Bitte nehmen Sie dann die Akteneinsicht möglichst zeitnah vor, da die Akten aus Platzgründen nur eine begrenzte Zeit bereit gestellt werden können. Planen Sie auch bitte ausreichend Zeit für die Akteneinsicht und die mögliche Anfertigung von Kopien ein. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Akteneinsicht keine fachlichen Auskünfte geben können.
Kosten
Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Fotokopien sind gebührenpflichtig.
Für die Bereitstellung der Bauakten entstehen folgende Kosten:
| Anzahl Aktenordner | Kosten |
|---|---|
| 1 Aktenordner | 30 Euro |
| 2 und 3 Aktenordner | 60 Euro |
| 4 und 5 Aktenordner | 90 Euro |
| 6 und 7 Aktenordner | 120 Euro |
| 8 oder mehr Aktenordner | 150 Euro |
Möchten Sie Kopien anfertigen lassen, fallen weitere Kosten pro Kopie an:
| Kopieformat | Kosten |
|---|---|
| DIN A4 oder DIN A3 | 1,10 Euro |
| DIN A2 | 5,30 Euro |
| DIN A1 | 6,40 Euro |
| DIN A0 | 7,60 Euro |
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte bezahlen. Eine spätere Zahlung gegen Rechnung (Gebührenbescheid) können wir Ihnen leider nicht anbieten.
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