Bloomframe - der Faltbalkon
Ein Bloomframe ist ein Fenster, das sich zum Balkon ausfalten lässt, also ein Faltbalkon. Eine interessante Erfindung, die sicherlich in kleinen Wohnungen zum Einsatz kommen kann.
Baurechtliche Zulassung
Das nordrhein-westfälische Baurecht ist grundsätzlich offen für solche Innovationen. Vorraussetzung ist natürlich, dass das System sicher ist. Hierzu bedarf es einer grundsätzlichen Zulassung, das heißt das neue System muss für den Verwendungszweck - also als Faltbalkon - zugelassen sein.
Die Zulassung ist durch die Herstellerfirma nachzuweisen. Das heißt es muss ein Nachweis erfolgen, dass das neue Produkt den Europäischen-Produktenrichtlinien entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein ist, ist eine bauaufsichtliche Zulassung durch das Institut für Bautechnik zu erwirken.
Baugenehmigung
Bevor Sie einen solchen Balkon einbauen dürfen, müssen Sie eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauaufsichtsamt beantragen. Hierbei sind verschiedene Aspekte des Planungsrechtes und des Bauordnungsrechtes zu beachten.
So können zum Beispiel örtliche Satzungen einer Gemeinde, wie Bebauungspläne, dazu führen, dass ein Balkon nicht an allen Außenwänden errichtet werden darf.
Auch ist grundsätzlich ein Mindestabstand von drei Metern zu Nachbargrenzen einzuhalten. Selbstverständlich müssen auch statische Fragen, das heißt die Befestigung des Balkonsystems am Gebäude geklärt sein.
Beratung
Am besten beraten sind Sie, wenn Sie diese Fragen durch eine Architektin oder einen Architekten im Vorfeld klären lassen. Zu einer Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bürgerberatung der Bauaufsicht der Stadt Köln zur Verfügung. Diese weisen die Bauwilligen auf die Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel den 24-Stunden-Service (Baugenehmigung innerhalb von 24 Stunden) hin.
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