Benötige ich für mein Gartenhäuschen eine Baugenehmigung?

Gartengerätehäuser ohne Aufenthaltsräume sind genehmigungsfrei bis zu 30 Kubikmeter umbauten Raum. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen nach der Bauordnung oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Nach diesen Vorschriften kann die Errichtung im Einzelfall unzulässig sein. Nähere Auskunft erteilt die Bürgerberatung Bauaufsicht.

Weitere Einzelheiten

Sollte Ihr Gartenhäuschen baugenehmigungspflichtig sein, wird ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen in unserer

Bürgerberatung Bauaufsicht 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Servicebereich - Bauen - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 


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