Abgeschlossenheit
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten - meistens die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - benötigt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-28494
- E-Mail:
- Bauaufsichtsamt
Benötigt werden
- Formloser Antrag
Der Antrag ist formlos in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger und aktueller Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en einzureichen. - Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichert die Antragstellerin, der Antragsteller, dass die aufgeführten Katasterangaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück/en die aktuelle Bezeichnung darstellen und vollständig angegeben worden sind. - Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100 einzureichen. Benötigt werden Ansichten, Schnitte und Grundrisse. In den Schnitten und Grundrissen sind die Räume mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis) zu kennzeichnen. Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.
Informationen rund um die Abgeschlossenheit
Im Rahmen der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Bauaufsichtsamt nicht geprüft, ob die von Ihnen mitgeteilten Katasterangaben im Einzelfall korrekt sind. Die korrekte Bezifferung in den Plänen ist besonders zu beachten.
Das Grundbuchamt erkennt die Abgeschlossenheitsbescheinigung nur dann an, wenn unter anderem die angegebene katastermäßige Bezeichnung des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück/e) vollständig mit den Angaben im Grundbuch, die ständig aktualisiert werden, übereinstimmt.
Wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Grundbuchamt wegen Unvollständigkeit nicht anerkannt und muss deswegen durch das Bauaufsichtsamt nachträglich berichtigt werden, wird erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Vorsprache
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauaufsicht.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.
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