Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
Ob der alte Graue oder der Rosafarbene, Ihren bisherigen Führerschein können Sie gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Die Regelungen zu den Anforderungen an die Passfotos sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 19,75 Euro ist eine Eilbestellung per Express möglich. Die Lieferzeit beträgt drei Werktage.
Direktversand des neuen EU-Führerscheins
Wenn Sie es wünschen, wird Ihr neuer EU-Führerschein von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Der bislang notwendige, zusätzliche Gang zur Führerscheinstelle ist also nicht mehr notwendig.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie Ihren Wunsch bitte bei der Antragsstellung Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter mit. Der Direktversand wird in Ihrem Antrag dann mit aufgenommen. Der Service kostet, zusätzlich zur üblichen Gebühr, 5 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Umtauschpflicht?
Eine allgemeine Umtauschverpflichtung besteht nicht. Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig.
Was wird auf den neuen Führerschein übertragen?
Es wird in vollem Umfang umgeschrieben. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.
Gültigkeit im Ausland?
Der neue Kartenführerschein wird in allen EU-Staaten und den meisten anderen europäischen Staaten anerkannt. In einigen Ländern, meist außerhalb Europas, könnte zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.
Unleserlicher Alt-Führerschein?
Sollte der alte Führerschein unleserlich geworden sein und ist er nicht in Köln ausgestellt worden, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Besondere Regelungen für Lastkraftwagenfahrer
Führerscheine der Klasse 2 verlieren mit Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit. Wer auch weiterhin Lastkraftwagen dieser Klasse führen möchte, muss ebenfalls seinen bisherigen Führerschein umtauschen. Dabei wird geprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Klasse 2 (neu: Klasse C, CE) noch gegeben sind. Daher müssen Sie neben den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung können Sie durchführenlassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärtzin oder Ihr Arzt keine Vordrucke zur Verfügung haben, dann kann er sich an den Deutschen Gemeindeverlag in Köln wenden.
Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Diese Regelung gilt auch für Inhaber des Führerscheines der Klasse drei, wenn Sie Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als das Leergewicht des ziehenden Lkw.
Wenn Sie neben dem Umtausch des Führerscheins auch noch eine befristete Fahrerlaubnis verlängern möchten, erhalten Sie weitere Informationen im Bereich Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis.
Vorsprache
Bei der Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen.
Gebühren
24 Euro
42,60 Euro bei gleichzeitiger Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung
Soll der Führerschein direkt nach Hause geschickt werden, entsteht eine weitere Gebühr in Höhe von 5 Euro.
Falls Sie eine Eilbestellung des neuen Führerscheins wünschen, kommen weitere 19,75 Euro hinzu.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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