Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
Die oder der amtlich anerkannte Sachverständige hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug zur Zulassung eine Ausnahmegenehmigung wegen technischer Abweichungen benötigt.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden! - eventuell vorhandene Betriebserlaubnis, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten, Einbaubestätigung, Anbaubestätigung und so weiter
- sowie die für die Zulassung benötigten Unterlagen
Beachten Sie bitte die Hinweise zur jeweiligen Zulassungsart in der rechten Produktspalte.
Wohin für welche Genehmigung?
Die Zulassungsbehörde Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen
- bei Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften
- unabhängig vom Gewicht: für alle Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen
- bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften außer für Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
- bei allen Fahrzeugen mit Blaulicht und
- bei allen Fahrzeugen hinsichtlich des Abgasverhaltens.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzulich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
ab 56,20 Euro
Die Gebühren sind nach Art und Umfang der jeweiligen Ausnahmegenehmigung gestaffelt und richten sich nach dem speziellen Einzelfall.
Beim Umtausch der Papiere auf die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 19,60 Euro an.
Bei der Zulassungsstelle Köln können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
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