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Kinder-Eintragung in den Pass der Eltern

Kindereinträge im Pass der Eltern haben mit Ablauf des 25. Juni 2012 ihre Gültigkeit verloren und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt.

Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.


Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument jedoch gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.



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