Haltungsanzeige für einen großen Hund
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen. Folgende Rassen fallen in jedem Fall in diese Kategorie große Hunde, die Liste ist allerdings nicht abschließend. Das heißt, es gibt natürlich weitere Rassen, die als große Hunde gelten.
Die Abmeldung eines großen Hundes zeigen Sie ebenfalls hier an, dies erfolgt formlos schriftlich.
Kontakt und Erreichbarkeit
Überwachung Hundehaltung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-22097
- Telefax:
- 0221 / 221-27847
- E-Mail:
- Überwachung Hundehaltung
Benötigt werden
- Anzeigevordruck
Siehe Downloadservice - Sachkundenachweis
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite. - Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. - Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Aus dem Tierheim übernommene Hunde sind immer gechippt. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Informationen zum Sachkundenachweis
Das Landeshundegesetz fordert, dass Sie als Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
- berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Was Sie in jedem Fall wissen sollten ...
Wenn Sie die Haltung Ihres großen Hundes nicht anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro geahndet werden kann. Das gleiche gilt, wenn Sie die Haltungsvoraussetzungen nicht nachweisen. Hier kann ein Bußgeld in Höhe von 75 bis 150 Euro erhoben werden. Außerdem kann die Hundehaltung untersagt werden.
Über die Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Bescheinigung. Es empfiehlt sich, diese beim Spazierengehen mitzuführen und auf Verlangen den Dienstkräften des Ordnungsbehörde beziehungsweise der Polizeibehörde vorzuzeigen.
Gassi gehen
Allgemein gilt, dass Sie Ihren Hund so halten, ausführen und beaufsichtigen müssen, dass von ihm keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Bereichen anleinen oder dürfen ihn nicht mitnehmen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite:
Beispiele für Hunderassen der großen Hunde
Sie benötigen in diesem Fall keine Erlaubnis zur Hundehaltung, müssen aber die Hundehaltung anzeigen. Nachfolgende Hunderassen unterliegen der Anzeigepflicht, die Liste ist allerdings nicht abschließend.
- Akbas
- Berger de Beauce
- Berger de Brie
- Bordeaux Dogge
- Carpatin
- Chinesischer Kampfhund
- Dobermann
- Estrela - Berghund
- Kangal
- Karakatschan
- Karshund
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuvasz
- Liptak
- Maremmenar Hirtenhund
- Mastin de los Pirneos
- Mioritic
- Mittelasiatischer Owtscharka
- Polski Owczarek Podhalanski
- Pyrenäenberghund
- Raffeiro do Alentejo
- Römischer Kampfhund
- Sarplaninac
- Slovensky Cuvac
- Südrussischer Owtscharka
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
Steuerpflicht
Unabhängig von der Haltungsanzeige müssen Sie den Hund auch steuerlich an- beziehungsweise abmelden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.