Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.
Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite. Die Zuständigkeit orientiert sich am ersten Buchstaben Ihres Familiennamens.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung kann sich aber herausstellen, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ausländerangelegenheiten - Einbürgerungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-26506
- E-Mail:
- Ausländerangelegenheiten - Einbürgerungen
Benötigt werden
- Einbürgerungsantrag
Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen bei der Beratung ausgehändigt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit. - Passfoto
- Lebenslauf
Der Lebenslauf kann sowohl per Hand als auch mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben sein. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen. - Nationalpass oder Reiseausweis
Im Pass muss der aktuelle Aufenthaltstitel enthalten sein. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt die Freizügigkeitsbescheinigung. - Geburtsurkunde
Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder die Originalurkunde mit beglaubigter Übersetzung einer anerkannten Dolmetscherin oder eines anerkannten Dolmetschers vorzulegen. Für den Fall, dass Sie in Köln geboren wurden und eine aktuelle Urkunde benötigen, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen. Einen entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite unter Einbürgerungsantrag, Einbürgerungskurs und -test, Urkundenservice. - Weitere Urkunden
Falls Sie nicht ledig sind, sind weitere Unterlagen vorzulegen, die Ihnen bei der Beratung genannt werden. - Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem Telc (The European Language Certificates)-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Köln, ausgestellt worden sein. - Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstests vor. Den Einbürgerungstest können Sie in Köln nur bei der Volkshochschule machen. Einen Link hierzu finden Sie auf dieser Seite unter Einbürgerungsantrag, Einbürgerungskurs und -test, Urkundenservice. - Einkommensnachweis
Grundsätzlich sind die Einkommensnachweise der letzten drei Monate ausreichend.
So finden Sie uns
Die Einbürgerungsabteilung befindet sich auf der zweiten Etage des Kalk-Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, in Köln-Kalk.
Sie finden uns dort in den Gebäudeteilen mit der Bezeichnung "G" und "H". Die Zimmernummer setzt sich zusammen aus Etage, Gebäudeteil, Zimmernummer.
Beratungsbüro - Bitte rufen Sie uns vorher an
Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in unserem Beratungsbüro. Sie können dazu montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung vorsprechen.
Sollten Sie zur Beratung einen Termin benötigen, können Sie diesen mit dem
Beratungsbüro: 0221 / 221-28735 und -23521
vereinbaren.
Sie finden das Beratungsbüro in den Räumen 2 H 05 und 2 H 06.
Sachbearbeitung und Antragsabgabe
Für die Antragsabgabe benötigen Sie immer einen Termin, den Sie bitte telefonisch mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter (siehe unten) vereinbaren.
| Buchstabe | Telefon | Zimmer | Buchstabe | Telefon | Zimmer |
|---|---|---|---|---|---|
A | 0221 / 221-28734 | 2 G 04 | N | 0221 / 221-23921 | 2 G 03 |
| B | 0221 / 221-28731 | 2 G 08 | O | 0221 / 221-24098 | 2 G 07 |
| C | 0221 / 221-27497 | 2 H 11 | P | 0221 / 221-28733 | 2 G 08 |
| D | 0221 / 221-24691 | 2 G 06 | Q | 0221 / 221-28733 | 2 G 08 |
| E | 0221 / 221-23525 | 2 G 05 | R | 0221 / 221-23921 | 2 G 03 |
| F | 0221 / 221-27466 | 2 G 03 | S | 0221 / 221-24694 | 2 H 10 |
| G | 0221 / 221-28723 | 2 G 05 | T | 0221 / 221-24098 | 2 G 07 |
| H | 0221 / 221-23525 | 2 G 05 | U | 0221 / 221-24098 | 2 G 07 |
| I | 0221 / 221-28723 | 2 G 05 | V | 0221 / 221-28723 | 2 G 05 |
| J | 0221 / 221-28733 | 2 G 08 | W | 0221 / 221-28733 | 2 G 08 |
| K | 0221 / 221-23522 | 2 G 06 | X | 0221 / 221-28733 | 2 G 08 |
| L | 0221 / 221-23921 | 2 G 03 | Y | 0221 / 221-27466 | 2 G 03 |
| M | 0221 / 221-24941 | 2 G 07 | Z | 0221 / 221-27466 | 2 G 03 |
Leitung
- Sachgebietsleitung: Zimmer 2 G 09
0221 / 221-24670 - Telefax: 0221 / 221-22609
- Stellvertretung, Bearbeitung von Klageverfahren und Sonderfällen:
Zimmer 2 H 12
0221 / 221-23526 - Teamleiter Team 1:
Zimmer 2 G 09 A 0221 / 221-22352 - Teamleiter Team 2:
Zimmer 2 G 09 B 0221 / 221-23524
Zu den einzelnen Rechtsgrundlagen
Einbürgerungsantrag, Einbürgerungskurs und -test, Urkundenservice
Weitere Links zu den Themen Integration und Einbürgerung
Vorsprache
Vor Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung beim Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Einbürgerungen. Um unnötige Wartezeiten für Beratungsgespräche zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dienstags oder donnerstags zwischen 8 und 12 Uhr vorzusprechen.
Nach der Beratung erhalten Sie ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen und Unterlagen für die Antragstellung, sowie den Antragsvordruck.
Die Annahme des Einbürgerungsantrages erfolgt nach terminlicher Vereinbarung.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.
Die Gebühr für Einbürgerungen nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländerinnen und Ausländer im Bundesgebiet beträgt einheitlich 51 Euro pro Person.
Bei Antragstellung sind 75 Prozent der Verwaltungsgebühren zu entrichten.
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