Montag, 1. 11. 2010

Der neue Personalausweis

Am 1. November 2010 wurde bundesweit der neue Personalausweis eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Nach dem 1. November 2010 erhalten Sie automatisch den neuen elektronischen Personalausweis.

Welche Unterlagen werden für den neuen Personalausweis benötigt?

Grundsätzlich werden die gleichen Unterlagen benötigt wie bisher. Neu ist, dass die Lichtbilder für den Ausweis, wie beim Reisepass, biometrietauglich sein müssen. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos.

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei 

Wie lange sind die neuen Personalausweise gültig?

Der Personalausweis wird für Personen ab 24 Jahren für zehn Jahre ausgestellt. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Was kostet der neue Personalausweis?

  • 22,80 für Personen unter 24 Jahren
  • 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Weitere Gebührenregelungen

  • 6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
  • 6 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
  • 6 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninneren
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Weitere Informationen

Auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern können Sie sich über die neuen Funktionen, die Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten zum neuen, elektronischen Personalausweis informieren. 

Telefonische Auskünfte erhalten Sie montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr unter der Servicenummer 0180 / 1333333 (3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilnetz).

Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern 

Kontakt und Hinweise

Meldehallen und Kundenzentrum 
Personalausweis 
Vorläufiger Personalausweis 


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