Patenschaftsmodell Grabsteine
Mehr Schutz für denkmalgeschützte Grabstätten
Wir haben heute die in einer Boulevardzeitung veröffentlichten Vorwürfe zurückgewiesen, denkmalpflegerische Auflagen belasteten die Übernahme von Patenschaften über Grabmäler und Grabgestaltungen auf Kölner Friedhöfen.
In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit der Vergabe von diesen Patenschaften dazu, dass die historische Substanz und das Erscheinungsbild der Denkmäler durch Vernachlässigung von Restaurierungen nach Übernahme der Patenschaft, Veränderungen wie Drehen, Versetzen an andere Standorte und Entfernen historischer Inschriften geschädigt wurden.
Um eine aktuelle Arbeitsgrundlage für alle denkmalwürdigen und unter Denkmalschutz stehenden Grabstätten zu erhalten, wurde 2009/2010 erstmals durch uns eine digitalisierte Erfassung des Friedhofes Melaten vorgenommen. Hierbei musste leider festgestellt werden, dass 90 geschützte Grabsteine nicht auffindbar waren und 126 an einen anderen Standort versetzt wurden.
Aufgrund dieser Fehlentwicklungen wurde durch die Obere Denkmalbehörde, hier die Bezirksregierung Köln, im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege, veranlasst, die bisherige Vorgehensweise zur Übernahme einer Patenschaft zu verbieten. Das Versetzen an einen anderen Standort, das Drehen des Grabsteins sowie grundsätzlich die Tilgung der Namen der bisher Bestatteten stehen nicht im Einklang mit denkmalrechtlichen Bestimmungen und müssen auch bei Übernahme einer Patenschaft unterlassen werden.
Das Kölner Patenschaftsmodell wurde auch von anderen Kommunen in Deutschland übernommen. Dort werden allerdings von Anfang an die denkmalrechtlichen Grundsätze berücksichtigt.
In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung wird seit 2009 das Prozedere bei der Vergabe von Patenschaften umgestellt, um einerseits einen denkmalgerechten Umgang mit den denkmalgeschützten Grabstätten und andererseits eine frühestmögliche Information des an einer Patenschaft Interessierten zu gewährleisten. Es sind konkrete Informationen für den Umgang mit diesen Grabstätten erarbeitet und an alle potenziell Beteiligten verschickt worden.
Durch die Umstellung des Verfahrens ist die Motivation zur Übernahme einer Patenschaft zunächst zurückgegangen, der Kreis der Interessierten hat sich ebenfalls verändert. Im Jahr 2008 wurden insgesamt noch 30 Patenschaften ohne die entsprechenden Schutzverpflichtungen vergeben, in 2009 zwölf Patenschaften, und in 2010 konnten drei Patenschaftsvereinbarungen nach neuer Formulierung geschlossen werden.
Die konsequente Erhaltung der historischen Grabstätten an ihrem jeweiligen Standort einschließlich ihrer Inschriften sowie des gesamten Erscheinungsbildes wird nunmehr vollinhaltlich von den Patinnen und Paten unterstützt. Dazu gehört auch die Bereitschaft, seinen eigenen Namen nur noch mit größerem Respekt vor dem gesicherten historischen Bestand wiederzufinden.
Für 2011 verzeichnete die Untere Denkmalbehörde bereits im Mai die Quote von 2010 (drei Patenschaftsvereinbarungen), weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Bußgeldverfahren sind derzeit nicht anhängig.
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