Bestattungsarten

Sie können zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung wählen.

Die Hinterbliebenen müssen vor der Einäscherung eine entsprechende Willenserklärung der Verstorbenen oder des Verstorbenen vorlegen; dies ist gesetzlich geregelt. Sollte eine derartige Erklärung nicht vorliegen, können Sie - sofern Sie die nächste Angehörige beziehungsweise der nächste Angehörige sind - ersatzweise diese Entscheidung treffen.

Die Einäscherungen werden im städtischen Krematorium auf dem Westfriedhof vorgenommen.



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