Beerdigung von Tot- und Fehlgeborenen

Sie können Ihr Kind auch beerdigen lassen, wenn keine Bestattungspflicht besteht. Auf dem Nordfriedhof sowie auf den Friedhöfen Steinneuerhof und Brück, Lehmbacher Weg stellen wir hierfür besondere Gräberfelder bereit.

Die Nutzungsdauer der Grabstelle ist auf drei Jahre begrenzt. Die Grabstelle können Sie mit einem Holzkreuz, einer Messingtafel oder Steinplatte - Größe maximal 12 mal 20 Zentimeter - kenntlich machen.

Friedhof Brück, Lehmbacher Weg 
Nordfriedhof 
Steinneuerhof 

Weitere Informationen

Für weitere Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung:

Telefon:
Lehmbacher Weg 0221 / 221-34080
Nordfriedhof 0221 / 221-24060
Steinneuerhof 0221 / 221-24441

Telefax: 0221 / 221-24412



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