Ablichtung aus dem Eheregister - früher Familienbuch
Am 1. Januar 2009 ist das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen gibt es Eheregister. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.
Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung, die Namensführung in der Ehe und die eventuelle Auflösung der Ehe. Es enthält jedoch keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Ehegatten.
Wenn Sie künftig einen Nachweis über die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes benötigen, welches vor dem 31. Dezember 2008 in Ihr Familienbuch eingetragen wurde, dann erstellen wir Ihnen Ablichtungen des früheren Familienbuchs.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- gemeinsamer Familienname und Geburtsname des Ehepartners
- Anforderungsschreiben des Rententrägers
falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Urkundenservice
Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Ablichtung aus dem Eheregister gebührenfrei.
Bei einer persönlichen Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Bei telefonischer, schriftlicher oder Online-Bestellung erhalten Sie die Urkunde per Post mit einer Zahlungsaufforderung zugestellt.
Urkundenversand ins Ausland
Bei Versand von Urkunden ins Ausland, müssen Sie die Urkunde vorab bezahlen. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Bestellung eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Diese können Sie sich auch per Fax zusenden lassen. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde an die angegebene Adresse im Ausland.
Angaben zu den Gebühren finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Vorsprache
Sie können die Ablichtung aus dem Eheregister persönlich, telefonisch, schriftlich oder online bestellen.
Bei der telefonischen Bestellung wird vereinbart, ob die Urkunde per Nachnahme übersandt werden soll oder unter Vorlage des Personalausweises nach einer Woche abgeholt wird. Bei einer persönlichen Vorsprache sind wir bemüht, die Urkunde sofort auszustellen.
Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Beispiel: Zwei nationale Urkunden kosten 15 Euro, eine nationale und eine internationale Urkunde kosten 20 Euro, zwei nationale und eine internationale Urkunde kosten 25 Euro.
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Ablichtung aus dem Eheregister gebührenfrei.
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