Verlust von Mobiltelefonen

Sie haben Ihr Mobiltelefon verloren - fragen Sie nach in unserem Fundbüro!

Kontakt und Erreichbarkeit

Fundbüro


Ottmar-Pohl-Platz 1 (Eingang Dillenburger Straße 25)
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-26313
Telefax:
0221 / 221-32223
E-Mail:
Fundbüro



Benötigt werden

  • Bei fernmündlicher Anfrage sind Gerätenummer oder Fabrikat des Mobiltelefons anzugeben
  • Bei Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich

Suchen Sie Ihr verlorenes Mobiltelefon online

Sie können eine Auswahl von Fundsachen, die sich bei uns befinden, auch online durchsuchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Fundsachen Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Gegenstandes Kontakt mit uns auf. Wir melden uns zurück, wenn es sich aufgrund Ihrer Angaben um Ihr Eigentum handeln könnte. Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.

Zur Online-Suche nach Fundgegenständen 

Zusatzinformationen:

Sollte die Gerätenummer bekannt sein, kann eine Verlustanzeige gefertigt werden.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur bei Abholung des Fundgegenstandes erforderlich. Die Verliererin, der Verlierer kann auch eine Person mit der Abholung beauftragen. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht und der Bundespersonalausweis der beziehungsweise des Bevollmächtigten und der Bundespersonalausweis der Verliererin, des Verlierers erforderlich.

Gebühren

Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:

- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 5 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 10 Euro
- im Wert über 500 Euro = 15 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 15 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen