Führerschein - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Staaten der Anlage 11 - Fahrerlaubnisverordnung

Sie wohnen in Köln und sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem der unter 'betroffene Staaten' genannten Staaten beziehungsweise Bundesstaaten und möchten diese in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
    Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Passbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
  • Ausländischer Führerschein im Original
    Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
    Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: - ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobilclub) - Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
    Falls Ihre erste Anmeldung in Köln erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
    Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
  • Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt,
    wenn Sie einen Fahrerlaubnis der Klasse C (für LKW) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen und die Erteilung der jeweiligen Klasse länger als 5 Jahre zurückliegt:
  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens.
    Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ beziehungsweise „Betriebsmedizin“, bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestellte ärztliche Bescheinigung / Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
    (Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck) Sie könne die Untersuchung von einer Ärztin oder Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrer Ärztin oder Arzt vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Zusätzlich bei Klasse D (Bus),
    wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben:
  • Leistungspsychologische Untersuchung
    Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Beachten Sie bitte auch die Informationen unter

Anerkennung und Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland 

betroffene Staaten

  • Andorra, Französisch-Polynesien, Guernsey, Insel Man
  • Israel, Japan, Jersey, Kroatien
  • Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, San Marino
  • Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, Taiwan

Bundesstaaten in den USA:

  • Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut
  • Delaware, District of Columbia, Florida, Idaho, Illinois
  • Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana
  • Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri
  • Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma
  • Oregon, Pennsylvania, Puerto Rico, South Carolina, South Dakota
  • Tennessee, Utah, Virginia, Washington State, West Virginia
  • Wisconsin, Wyoming

Kanada:

  • Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland
  • Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island
  • Quebec, Sakatchewan, Yukon

 

Zusätzliche Informationen zur Umschreibung der Fahrerlaubnis

Die Regelungen, welche Führerscheinklassen aus den jeweiligen Staaten ohne eine Führerscheinprüfung umgeschrieben werden können bzw. bei welchen Staaten und Führerscheinklassen eine zusätzlich theoretische und gegebenenfalls praktische Prüfung erforderlich ist, können sie auch dem Dokument in unserem Downloadservice entnehmen.

Sofern eine praktische Prüfung erforderlich ist, müssen Sie noch eine Fahrschule angeben, die Sie auf die Führerscheinprüfung vorbereitet. Sie müssen keine Pflichtstunden (Mindestzahl von praktischen Fahrstunden) absolvieren. Auch zur Ablegung der theoretischen Prüfung empfiehlt sich die Anmeldung in einer Fahrschule. Bei der Vorbereitung zur theoretischen Prüfung sind ebenfalls keine Pflichtstunden zur Teilnahme am theoretischen Unterricht vorgeschrieben.

Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die Deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beläuft sich auf die Restdauer bis zum Erreichen von zwei Jahren.

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr 4 Wochen.

Falls eine Prüfung erforderlich ist, erteilen wir nach Eingang des Kartenführerscheines den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.

Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein endgültig abgeben.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Umschreibung prüfungsfrei ohne Probezeit: 35 Euro
Umschreibung prüfungsfrei mit Probezeit: 35,80 Euro
Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 42,60 Euro
Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 43,40 Euro

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.



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