Erklärung zum Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Infos finden Sie weiter unten.


Benötigt werden

  • Anmeldeformular
    Sie erhalten das Formular im Kundenzentrum Innenstadt, in einer der Meldehallen oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Erklärung zum Nebenwohnsitz
    Das Formular kann im Downloadservice heruntergeladen werden. Wenn Sie in Köln bereits mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Formular nicht benötigt.

Beachten Sie bitte:
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird, Ihre Hauptwohnung. 

Die Meldebehörde prüft die von Ihnen abgegebene Erklärung und stellt die Hauptwohnung aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale fest.

Informationen zur Zweitwohnungssteuer

Seit dem 1. Januar 2005 wird in Köln die Zweitwohnungssteuer erhoben.

Informationen zur Zweitwohnungssteuer 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 13 Abs. 1 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW)



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