Absperrung für eine Lagerfläche
Sie planen eine größere Sanierung oder Renovierung und ein Teil der Straße muss abgesperrt werden zur Ausführung von Arbeiten, zur Lagerung von benötigtem Material oder zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer?
Dann schicken Sie uns den im Downloadservice bereit stehenden Antrag. Dieser muss Angaben über Zeitraum, Standort, Zweck und Gesamtgröße der Absperrfläche enthalten. Sie können ihn per Post senden oder auch faxen. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie bei einer Verlängerung auch auf die Fristen.
In einigen Fällen müssen Sie einen Verkehrszeichenplan einreichen. Sie werden dann von uns darauf hingewiesen und erhalten nähere Informationen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27105
- Telefax:
- 0221 / 221-27111
- E-Mail:
- Bau und Unterhaltung
Downloadservice
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Bei Rückfragen zur Antragstellung rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer 0221 / 221-27105 oder senden uns ein Fax: 0221 / 221-27111.
Gebühren
Verwaltungsgebühren (gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOst):
Ohne Ortstermin: 75 Euro
Mit Ortstermin: 125 Euro
Sondernutzungsgebühren je angefangenem Monat:
Absperrung bis 3 Monate: 2,80 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 3,30 Euro pro Quadratmeter
Absperrung ab 4. Monat: 3 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 3,70 Euro pro Quadratmeter
Absperrung ab 7. Monat: 3,30 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 4 Euro pro Quadratmeter
Absperrung ab 10. Monat: 4,70 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 5,60 Euro pro Quadratmeter
Absperrung ab 13. Monat: 6 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 7,30 Euro pro Quadratmeter
Rechtliche Voraussetzungen
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.
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