In Köln gibt es viele Möglichkeiten, sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen dazu.

Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Eine besondere Stellung nimmt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ein. Sie wurde vom Rat der Stadt Köln 2003 eingerichtet. Ihr gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Vorsitzende ist die Oberbürgermeisterin.   

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik tagt in der Regel viermal im Jahr.

Weitere Informationen zur Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

© HD Hochhaus Digital GmbH

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entsendet sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in folgende Ausschüsse des Rates:  

  • Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
  • Anregungen und Beschwerden
  • Bau
  • Gesundheit
  • Jugendhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Schule und Weiterbildung
  • Soziales und Senioren
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt und Grün
  • Verkehr

Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner haben in den Ausschüssen Rede- und Antragsrecht. Sie vertreten dort aus ihrer fachlichen Sicht die Interessen der Menschen mit Behinderung.

Die Ausschüsse des Rates tagen in der Regel monatlich.

Arbeitskreis Barrierefreies Köln

2001 haben sich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zum "Arbeitskreis Barrierefreies Köln" zusammengeschlossen. Seitdem sind sie wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Planende, Politik und Verwaltung.

Der Arbeitskreis übernimmt für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Vorberatung der Fragen rund um die Barrierefreiheit von Straßen, von Gebäuden und von Bussen und Bahnen, einschließlich der Haltestellen. 

Da er ein nicht-städtisches Gremium ist, sollte die Kontaktaufnahme direkt über die Internetseite des Arbeitskreises erfolgen.

Arbeitskreis Barrierefreies Köln im Internet

Sich in der Kölner Behindertenpolitik engagieren

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Zur Besetzung der Plätze in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und für die Entsendung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner haben sich die Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen aus ihren eigenen Reihen einen Wahlausschuss bestimmt.

Dieser Wahlausschuss führt das Auswahlverfahren durch.

Er hat folgende Kriterien und Anforderungen aufgestellt: 

  • Sie sind selbst behindert oder Sie sind Angehörige oder Angehöriger eines Menschen mit Behinderung.
  • Sie verfügen über Informationen oder können sich Informationen beschaffen, um die Behinderungsarten und Behinderungsformen, die in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vertreten sind, vertreten zu können.
  • Die Mitgliedschaft in einer Behindertenorganisation wäre wünschenswert.
© HD Hochhaus Digital GmbH

Was müssen Sie tun?

Sie wollen sich in der Kölner Behindertenpolitik engagieren? Sie wollen mitmachen, teilhaben und Impulse geben?

Sie sind an einer Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik oder an einer Entsendung als sachkundige Einwohnerin oder sachkundiger Einwohner interessiert?

Sie erfüllen die oben genannten Kriterien und Anforderungen?

Dann melden Sie sich bei uns!

Rufen Sie uns im Büro des Behindertenbeauftragten an (Telefon 0221 / 221-22822) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

E-Mail an das Büro des Behindertenbeauftragten
Impulse für Inklusion Köln