Nach § 22 Absatz 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) "dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden". Die auf den städtischen Internetseiten abgebildeten Personen haben ihr Einverständnis gegeben.

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Wenn Sie widerrufen, wird die Stadt Köln das Bild oder die Bilder unverzüglich löschen und zukünftig nicht mehr verwenden.

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