Kürzungen beim Gründungszuschuss
Gesetzesänderung seit Dezember 2011 in Kraft
Gründerinnen und Gründer aufgepasst!
Im Rahmen der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumenente sind auch beim Gründungszuschuss Änderungen in Kraft getreten. So verlängert sich die Restanspruchszeit auf ALG I, die Bezugsdauer des Gründungzuschusses ändert sich und die Bewilligung wird von einer Pflicht- zur Ermessensleistung.

