Kleinkredit für Existenzgründungen

Die Förderung mit den NRW/EU.Mikrodarlehen erfolgt in einer Zusammenarbeit zwischen der NRW.BANK und den Startercentern NRW. Unterstützt werden Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Das NRW/EU.Mikrodarlehen kann ab sofort beim Startercenter NRW im Amt für Wirtschaftsförderung beantragt werden.

In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie alle Informationen über:

  • Antragstellung
  • Darlehenshöhe
  • Darlehensdauer
  • Antragsvoraussetzungen und
  • Rahmenbedingungen

Informationen und Kontakt

Terminvereinbarung unter 0221 / 221-33666

Kontakt- und Adressdaten der Gründungsberatung und des Startercenters 
Informationsseiten der NRW.Bank zum Mikrodarlehen 

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