Freizeit im Grünen
Bei schönem Wetter zieht es ganz Köln ins Freie. Hier finden Sie, wo Sie etwas unternehmen können und worauf Sie achten müssen.
Besonders beliebt sind Grillen oder ein Besuch im Biergarten. Auch die städtischen Grünanlagen sind bei sonnigem Wetter gut besucht. Außer in Naturschutzgebieten ist das Picknick an der frischen Luft eine schöne Möglichkeit, im Grünen seine Freizeit zu verbringen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen der Anwohner und die Belange des Naturschutzes sollten dabei selbstverständlich sein. Achten Sie darauf
- keinen Lärm zu machen,
- Ihren Müll wieder mitzunehmen,
- nicht übermäßig Alkohol zu konsumieren (Drogenkonsum ist natürlich komplett verboten),
- bei Sport und Spiel niemand zu gefährden oder die Natur nicht nachhaltig zu schädigen.
Eine Party im Grünen hingegen ist gänzlich verboten. Wenn Sie gegen die oben genannten Regeln verstoßen, dann riskieren Sie teilweise hohe Bußgelder. Offene Feuer sind in den städtischen Grünanlagen ebenfalls nicht erlaubt. Bedenken Sie die Waldbrandgefahr, besonders während langer Trockenperioden.
Bei warmem und trockenem Wetter erfreuen sich Baggerseen und der Rhein zum Baden einer steigenden Beliebtheit. Häufig übersehen wird, dass beides große Gefahren birgt und daher verboten ist.
Zu viel Lärm ?
Die "Spielregeln" geben keine ausdrückliche Lärmgrenze vor, aber insbesondere für die Zeit nach 22 Uhr gilt:
Die Lärmschwelle ist eher niedrig anzusetzen. Das Überschreiten von 25 Dezibel wird dann bereits als Lärm bewertet. Diese Grenze wird relativ schnell überschritten. Es reicht schon ein angeregtes Gespräch oder ein etwas lauter gedrehtes Radio. Denken Sie daran, dass Geräusche nachts als lauter empfunden werden, weil die Umfeldgeräusche, etwa des Straßenverkehrs, viel leiser sind.
Im Zweifel gilt: Wo das Ruhebedürfnis des Einen beginnt, da endet die Freiheit des Anderen.
Wenn Sie gegen Ruhestörungen etwas unternehmen möchten, dann sollten Sie nach Möglichkeit zunächst mit dem Verursacher selbst Kontakt aufnehmen. Lässt sich dabei nichts erreichen, dann können Sie sich beim Amt für öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0221 / 221-32000 an eines der Einsatzteams wenden. Die Rufnummer ist in der Woche bis 23:30 Uhr und am Wochenende bis 0:30 Uhr besetzt.
Bei Schlägereien oder anderweitigen Straftaten, informieren Sie bitte die Polizei.
Das Müllproblem
Müll stört! Gerade Ihre Freizeit möchten Sie sicher nicht in verschmutzter Umgebung verbringen, deshalb: Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit, wenn Sie im Freien etwas unternehmen!
Die Abfallwirtschaftsbetriebe kümmern sich um Abfälle, die trotz aller Bemühungen zur Eigenverantwortlichkeit, achtlos zurückgelassen wurden. Sie erreichen die freundlichen Helferinnen und Helfer unter 0221 / 9222222.
Der 2005 neu gestaltete Bußgeldkatalog richtet sich gegen die Verschmutzung mit Müll und Unrat auf Straßen und Plätzen sowie in Grünanlagen. Mit der Aktion "Rote Karte gegen Umweltsünder" werden Schmutzfinken durch die städtischen Ermittlerinnen und Ermittler auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
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