Ämter, Ämter, Ämter...
Hans-Jürgen Oster, Leiter des Bürgeramtes Mülheim, hat den Schülerinnen und Schülern, die an der Ämterrallye teilgenommen haben, in einem kurzen Vortrag verdeutlicht, wie oft sie in ihrem Leben - bewusst oder unbewusst - mit städtischen Ämtern in Kontakt kommen. Die wichtigsten Punkte haben wir zusammengefasst:
Von der Wiege bis zur Bahre
Jeder Mensch (auch Du!) kommt fast täglich mit städtischen Ämtern in Berührung. Nur ist uns das nicht immer so klar.
Es geht schon los mit Deiner Geburt: Sobald Du auf die Welt gekommen bist, brauchen Deine Eltern eine Geburtsurkunde.
Die meisten Babys kommen übrigens in einem städtischen Krankenhaus zur Welt.
Wenn Du dann älter wirst, kommst Du vielleicht in eine städtische Kinderkrippe und später dann auf eine Schule. Auch die meisten Schulgebäude sind öffentlich, dass heißt, sie werden von der Stadt verwaltet, im sogenannten Schulverwaltungsamt.
In der Grundschule möchtest Du vielleicht einen Hund haben. Dann musst Du für diesen Hund Hundesteuer bezahlen, die auch die Stadt bekommt.
Oder Du gehst gerne schwimmen und möchtest ein öffentliches Bad besuchen? Auch die städtischen Bäder stehen jedermann gegen Eintrittsgebühr zur Verfügung.
Du hast Probleme mit Deiner Familie und alles läuft nicht so richtig rund? In vielen städtischen Beratungsstellen erhalten Du und Deine Familie Rat und Hilfe.
Du magst Kunst? Dann kannst Du viele Stunden in einem der vielen städtischen Museen verbringen und dort auch an Projekten für Kinder und Jugendliche teilnehmen.
Mit 16 möchtest Du einen eigenen Personalausweis haben. Kein Problem: Du beantragst ihn auf einem der vielen Bürgerämter der Stadt.
Du hast ein Auto und vergisst immer wieder, einen Parkschein zu ziehen? Das solltest Du nicht tun! Denn die netten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den "Knöllchen" arbeiten auch für die Stadt - und das kann ganz schön teuer werden.
Wenn Du Deine Schule beendet hast und heiraten möchtest, gehst Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner aufs Standesamt, um dort beurkunden zu lassen, dass ihr eine Ehe geschlossen habt. In Deutschland ist eine Ehe nur dann gültig, wenn sie auf diese Weise amtlich bestätigt wurde.
Jetzt bist Du langsam in die Jahre gekommen und hast schon mit vielen Ämtern Kontakt gehabt. Vielleicht íst in Deinem Leben auch schon etwas Trauriges passiert und es ist jemand gestorben? Dann musst Du eine Sterbeurkunde beantragen. Erst wenn dies geschehen ist, kann ein Mensch beerdigt werden.
Fest steht: Sobald Du und Deine Partnerin oder Dein Partner ein Baby bekommen, geht die ganze Geschichte mit der Geburtsurkunde wieder von vorne los.


