Verkehrsberuhigter Bereich
Mit der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs soll ein besonders rücksichtsvolles Miteinander von Fußgängerinnen, Fußgängern, spielenden Kindern, Radfahrerinnen, Radfahrern und langsam fahrenden Autos erzielt werden.
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
- Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
- der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben Kilometer pro Stunde) einhalten
- die Autofahrerin und Autofahrer dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten
- die Fußgängerin und der Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
- das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Um zu einem reibungslosen Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beizutragen, ist es wichtig, die im verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regelungen unbedingt zu beachten!
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie unter der Telefonnummer 0221 / 221-27194 gerne anrufen oder per E-Mail:
