Freitag, 18. 12. 2009

Winterdienst auf Radwegen

Anliegerinnen und Anlieger müssen Radwege räumen

Nach den Erfahrungen im letzten Winter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch Radwege bei Schnee und Eis geräumt werden müssen. In der Straßenreinigungssatzung ist festgelegt, in welchen Bereichen die Anliegerinnen und Anlieger für die Räumung des Gehweges und der Radwege verantwortlich sind:

Dort, wo die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer für den Gehweg zuständig ist, gilt dies auch für den Radweg, wenn dieser auf der gleichen Ebene wie der Gehweg liegt und nur durch eine Markierung oder einen Materialwechsel kenntlich gemacht ist. 

Auf jeden Fall sollte der Radweg aber nicht zusätzlich mit Schnee vom Gehweg oder der Fahrbahn zugeschaufelt werden, damit Radfahrerinnen und Radfahrer auch bei winterlichen Verhältnissen die Radwege sicher nutzen können.

Weitere Informationen

Straßenreinigungssatzung

Hinweise zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und die Straßenreinigungsverzeichnisse für die einzelnen Stadtteile finden Sie auf den Seiten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln:

Straßenreinigungsliste 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anregungen zum Thema Radverkehr in Köln haben, wenden Sie sich bitte an den Fahrradbeauftragten, Telefon: 0221 / 221-21155 oder schreiben uns eine E-Mail:

fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de

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