Pastor-Wolff-Straße in Niehl

Änderung eines Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplan-Entwurfs und Beschluss zur Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Dezember 2011.

Ziel der Planung ist die Errichtung von 28 Reihenhäusern, zwei Einzelhäusern sowie einer Kindertagesstätte.

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbericht, landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Untersuchung der Vogelfauna, ergänzende Bodenluftuntersuchung 2009 und 2011, schalltechnische Untersuchung, ergänzende schalltechnische Untersuchung.

Geltungsbereich als PDF [PDF, 192 KB]
Bebauungsplan-Entwurf als PDF [PDF, 1767 KB]
Beschlussvorschlag und Begründung: 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:

Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 8. Juli 2010 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67511/02 mit dem Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Niehl.
Der Aufstellungsbeschluss vom 8. Juli 2010 wird um das Flurstück 2872 verkleinert und im Bereich des Flurstücks 1916 in der Größe angepasst.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im Grund in Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich in Niehl.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 67511/02 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 2. Januar bis 8. Februar 2012 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, 

Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung, 

in Zimmer 09.B 07. Parallel wird der Bebauungsplan-Entwurf Nummer 67511/02 in der Rotunde des Bezirksrathauses Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln, zur Einsichtnahme ausgehängt. 

Während der oben genannten Auslegungsfrist können schriftliche Stellungnahmen mit Originalunterschrift eingereicht werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Auskunft erteilt:

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten 

Telefon 0221 / 221-22810, Zimmer 09.B 07.

Informationen zum Amtsblatt

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