Ulrichgasse in Altstadt/Süd
Inkrafttreten eines Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln am 20. Dezember 2012
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. November 2012 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Bebauungsplan Nummer 67441/09 mit gestalterischen Festsetzungen gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Ankerstraße, Schnurgasse und Paulstraße.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Bebauungsplan Nummer 67441/09 rechtsverbindlich.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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