:rhein - „wohnen am strom“, Cohnenhofstraße in Merkenich / Langel
Inkrafttreten der Änderung eines Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch
Veröffentlicht im Amtsblatt am 25. August 2010.
Beschluss des Rates der Stadt Köln:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Änderung des Bebauungsplans Nummer 65569/03 (6456 Sb/03) mit gestalterischen Festsetzungen gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen der Cohnenhofstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Cohnenhofstraße 2, dem Langeler Damm, dem Hochwasserpumpwerk und dem Kuhlenweg in Merkenich/Langel.
Auskunft erteilt:
Plankammer, Zimmer 06.E 05.
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
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