Lärmbeschwerden
Sie fühlen sich durch Lärm in Ihrer Ruhe gestört? Dabei ist von Bedeutung, durch wen der Lärm verursacht wird.
Als Verursacher kommen verschiedene Lärmquellen wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr, Bauarbeiten in Betracht. Je nachdem, durch welche Art Lärm Sie sich gestört fühlen, können Sie sich an die nachfolgend aufgeführten Stellen wenden.
Gaststättenlärm (abends und nachts)
Gewerbelärm/Industrielärm/Baulärm
Lärm am Arbeitsplatz
Lärm aus Sport- und Freizeitanlagen
Nachbarschaftslärm
Schienenverkehrslärm
Straßenverkehrslärm
Veranstaltungslärm
Weitere Informationen
Lärm am Arbeitsplatz
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Lärm am Arbeitsplatz an die
Bezirksregierung Köln
Dezernat 56
Betrieblicher Arbeitsschutz
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-4696
Fax: 0221 / 147-4245
Flugverkehrslärm
Zuständig für den zivilen Flugbetrieb in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf sind der
Regierungspräsident Düsseldorf
Luftaufsicht für den Flughafen Köln/Bonn
Telefon: 02203 / 40-2291
sowie die
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Beauftragter für Fluglärmmessungen
Telefon: 02203 / 404030
oder im Internet
Weitere Links
Rechtsverordnung über Schallschutz und Bauverbote am Flughafen Köln Bonn Merkblatt der Bezirksregierung Köln über die Erstattung von Aufwendungen gemäß FluglärmgesetzGaststättenlärm
Verantwortlich für die Verhinderung unzumutbarer Lärmbelästigungen ist in erster Linie die Gastwirtin oder der Gastwirt. Behördliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind
tagsüber der Ordnungs- und Verkehrsdienst
nachts die Polizei, Telefon: 110
Gewerbelärm/Industrielärm/Baulärm
Bei Belästigungen durch übermäßigen Lärm, der von Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben ausgeht, wenden Sie sich bitte an das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Telefon: 0221 / 221-23558
Ausgenommen hiervon sind große industrielle Betriebe. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die
Bezirksregierung Köln
Telefon: 0221 / 147-0
Nachbarschaftslärm
Durch Radios, Fernseher, private Handwerksarbeiten kann ebenfalls eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen. Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
Behördlicher Ansprechpartner ist auch hier der
Zur Belästigung der Nachbarschaft führt insbesondere auch Lärm von Rasenmähern, Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern. Den Betrieb dieser Geräte regelt die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" (32. BImSchV). Demnach dürfen unter anderem die genannten Geräte generell in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten ausschließlich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
Laubbläser und Laubsauger - vermeidbarer Lärm und Schadstoffausstoß
Die "Quälgeister" Laubbläser und Laubsauger sind insbesondere im Herbst häufig im Einsatz, ob in Privatgärten, auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Grünanlagen. Um dem fallenden Laub Herr zu werden und Gefahren durch rutschige Blätter zu vermeiden, brummt und lärmt es aller Orten!
Vor dem Einsatz dieser Geräte sollte sich jede Hausbesitzerin und jeder Hausbesitzer überlegen, ob das Laub unbedingt mit elektrischen oder benzinbetriebenen Hilfsgeräten eingesammelt werden muss. Gerade angesichts hoher Energiepreise sollte die Alternative, das Zusammenkehren mit Besen und Rechen überdacht werden. Auch können Blätter abseits von Verkehrs- und Rasenflächen durchaus liegen bleiben, sie verrotten und reichern den Boden mit Nährstoffen an.
Für besonders laute Geräte, wie Laubbläser und Laubsammler, soweit diese nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen, gelten auch an Werktagen noch weitere Einschränkungen. Ihr Betrieb ist von Ausnahmen abgesehen jeweils nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zulässig.
Schienenverkehrslärm
Bei Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Bahn-Umwelt-Zentrum Berlin
T.TUM 5 Schall- und Erschütterungsschutz
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Telefon: 030 / 297-56536 oder im Internet
Bei Anlagen der Kölner Verkehrs-Betriebe:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweiler Straße 38
50433 Köln
Telefon: 0221 / 547-0
Bei Anlagen der Häfen und Güterverkehr Köln AG:
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Bayenstraße 2
50678 Köln
Telefon: 0221 / 390-0
Straßenverkehrslärm
Ansprechpartner ist das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln
Telefon: 0221 / 221-22748
sowie das Amt für
Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln
Telefon: 0221 / 221-30295
Soweit es sich um Straßenverkehrslärm im Zusammenhang mit Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Bei Bundesautobahnen:
Niederlassung Köln
Am Grauen Stein 33
51105 Köln
Telefon: 0221 / 8397-354
Bei Landes- und Bundesstraßen, die nicht in kommunaler Baulast liegen:
Niederlassung Bonn
Telefon: 0228 / 91840
Lärm aus Sport- und Freizeitanlagen
Bitte wenden Sie sich an das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln
Immissionsschutz, Wasser und Abfallwirtschaft oder das
Sportamt, Telefon: 0221 / 221-0
Veranstaltungslärm
Verantwortlich für die Verhinderung unzumutbarer Lärmbelästigungen ist in erster Linie die Veranstalterin oder der Veranstalter.
Behördliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind der Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie nachts die Polizei, Telefon: 110.
Bitte wenden Sie sich bei allen Arten von Lärm an die Polizei, wenn die originär zuständige Behörde, zum Beispiel zur Nachtzeit, nicht erreichbar ist.

