Individuelle Hilfeplanung und Hilfeplankonferenzen

Ziel der individuellen Hilfeplanung ist, den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen zu definieren. Diese Hilfe kann aus verschiedenen Elementen bestehen und sich beispielsweise auf die Bereiche Beratung, Wohnen, Beschäftigung und soziale Kontakte beziehen.

Die einzelnen Aspekte des Hilfebedarfs werden gemeinsam mit der oder dem Betroffenen erarbeitet und in einem Hilfeplan festgehalten.

Der Hilfeplan gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie ist die aktuelle Situation und Problemlage?
  • Welche Ziele und Teilziele werden angestrebt?
  • Welche Hilfen sind zur Erreichung der Ziele notwendig?
  • Welche persönlichen Ressourcen bestehen?
  • Welche nicht-psychiatrischen Hilfen können zusätzlich genutzt werden?
  • Wer leistet die Hilfe?

Hilfeplankonferenzen

Die Hilfeplankonferenz ist ein fachkompetentes Gremium, das zur Nachvollziehbarkeit des Hilfeplanes und der vorgeschlagenen Hilfeformen inhaltlich Stellung bezieht. Über den Teilnnehmerkreis und das Verfahren gibt die Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Auskunft.

Die neun Hilfeplankonferenzen für psychisch kranke Menschen finden in den einzelnen Sozialpsychiatrischen Zentren statt. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte der Übersicht.

Termine 2012

Hilfeplankonferenzen Erwachsenenpsychiatrie 2012 [PDF, 57 KB]

Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz

Geschäftsordnung Hilfeplankonferenz [PDF, 66 KB]

Wie kam es zu Hilfeplan und Hilfeplankonferenz?

Ende 1999 beschäftigte sich die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Köln erstmals intensiv mit den Grundlagen der individuellen Hilfeplanung für psychisch kranke Menschen im Sinne der Empfehlungen der Aktion Psychisch Kranke e. V.

2001 wurde der von der Aktion Psychisch Kranke e. V. entwickelte integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes in der Praxis getestet. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass sich konkrete Maßnahmen zielgerichteter und nachvollziehbarer planen lassen.

Der individuelle Hilfeplan des Landschaftsverbands

Die ambulante Eingliederungshilfe wird seit Juli 2003 vom Landschaftsverband gewährt. Im Zuge dieser Veränderung entwickelte er einen individuellen Hilfeplan (IHP), der sich auf die Erfahrungen mit dem integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan stützt. Der neue Hilfeplan greift die genannten Fragen auf und gibt den Betroffenen noch größeren Raum, eigene Lebensziele zu formulieren.

Landschaftsverband Rheinland 

Der Landschaftsverband Rheinland bietet auf seinen Seiten vielfältige Informationen zum Hilfeplanverfahren an. Dort können Sie auch den Hilfeplan herunterladen.


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