Schutz vor der Vogelgrippe

Ausnahmen von der Stallpflicht für Geflügel möglich

Wie können Sie ihr Geflügel vor einer Ansteckung schützen, welche Ausnahmegenehmigungen gibt es und was müssen Sie tun, wenn Sie tote Vögel finden? Die Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Was muss ich tun, wenn ich mein Geflügel wieder ins Freie lassen will? 
Bedingungen für das Halten im Freien 
Was ist bei der Fütterung und Tränkung von Geflügel zu beachten?  
Wo melde ich totes Geflügel und Wildgeflügel 
Links zum Thema 

Ausnahmen von der Stallpflicht

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Geflügelpest-Verordnung am 18. Oktober 2007 neu aufgelegt. Nach der Verordnung ist die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel festgelegt.

Geflügelpest-Verordnung 

In Nordrhein-Westfalen sind jedoch Ausnahmen von der Stallpflicht für Geflügel möglich. Derzeit haben wir hierzu eine generelle Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung erlassen.

Wenn Sie Ihr Geflügel frei laufen lassen möchten, müssen Sie uns dies schriftlich anzeigen.

Bitte schicken Sie ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, der Anschrift sowie des Standortes der Tiere. Sie können die Anzeige per Post oder Fax an uns senden:

Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
Fax: 0221 / 221-26588


Welche Bedingungen müssen eingehalten werden?

Wenn Sie Enten und Gänse zusätzlich zu anderem Geflügel halten und frei laufen lassen möchten, müssen Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel, wie etwa Hühnern, zu halten. Sie müssen Ihre Tiere einmal pro Monat virologisch auf den Influenza-A-Virus der Typen H5 und H7 untersuchen lassen.

Sie können die Tiere nur gemeinsam halten, wenn Sie weniger Hühner als Enten und Gänse haben.

Als Geflügel-Halterin und Halter müssen Sie verendete Hühner zur Untersuchung dem Veterinäramt übergeben.

Was ist bei der Fütterung und Tränkung von Geflügel zu beachten?

Damit sich frei laufendes Geflügel nicht bei infizierten Zugvögeln mit der Vogelgrippe ansteckt, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Füttern Sie ihre Tiere nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Tränken Sie die Tier nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf.

Wo melde ich totes Geflügel und Wildgeflügel ?

Wenn Sie tote Enten, Gänse, Fasane, Schwäne oder auch Hühner in Köln gefunden haben, melden Sie dies bitte beim Veterinäramt.

Wir nehmen Ihre Meldung entgegen und sorgen für die schnelle Beseitigung der Kadaver. Wir bringen die Tiere zum Staatlichen Veterinär-Untersuchungsamt in Krefeld zur Untersuchung auf die Vogelgrippe.

Tote Singvögel, wie Amseln, Meisen oder auch Tauben stellen hingegen keine Gefahr dar. Sie können diese selber in der eigenen Mülltonne entsorgen. Selbstverständlich sollten Sie hier, wie immer, Handschuhe oder eine über die Hand gezogene Plastiktüte benutzen. Gründliches Händewaschen ist generell dringend angebracht - allein schon wegen anderer Vogelerkrankungen oder Parasiten.

Links zum Thema

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
Tierseuchenbekämpfung  

Informationen des Veterinäramtes

Ist die Vogelgrippe für den Menschen gefährlich? 

Informationen des Gesundheitsamtes


Funktionen